Ergotherapie wird als Verordnung eines Arztes durchgeführt und gilt als Heilmittel.
Das heißt, Sie bekommen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung ausgestellt. Mit diesem Rezept kommen Sie dann zu uns. Bei Schwierigkeiten diesbezüglich können Sie uns gerne anrufen.
Die Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften.
Zusätzlich muss die übliche Zuzahlung erbracht werden, außer Sie sind befreit.
Bei Kindern entfällt die Zuzahlung.
Sie können ergotherapeutische Leistungen gegen Privatzahlung auch ohne Rezept in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.