
| Krankengymnastik am Gerät: |
Krankengymnastik am Gerät (KGG) wird verordnet, wenn Beschwerdebilder vorliegen, bei denen
eine primäre Muskelkräftigung, Verbesserung der Kraftausdauer, Wiederherstellung der
alltagsspezifischen Belastungstoleranzen, Verbesserung funktioneller Bewegungsabläufe oder
die Steigerung der kardiopulmonalen Belastbarkeit im Vordergrund stehen. Dies kann bei Patienten mit chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit Muskeldysbalance/-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen indiziert sein. KGG kann jedoch auch ohne spezielle Indikation zur allgemeinen Kräftigung und Mobilisation als private Leistung in Anspruch genommen werden. |