
| Intelligenzminderung: |
Als Intelligenzminderung wird eine stehengebliebene oder unvollständige Entwicklung der
geistigen Fähigkeit bezeichnet. Bei der Intelligenzminderung sind insbesondere Fertigkeiten
beeinträchtigt, die zum Intelligenzniveau beitragen, wie Kognition, Sprache, motorische und
soziale Fähigkeiten. Als Synonym der Intelligenzminderung wird auch von geistiger Behinderung
gesprochen. Man schätzt, dass es in Deutschland ca. 400.000 geistig behinderte Menschen
gibt. Welche Formen der Intelligenzminderung werden unterschieden? Bei Intelligenzminderung werden verschiedene Schweregrade unterschieden. Bei leichter Intelligenzminderung liegt ein IQ von ca. 50- 69 vor, die Betroffenen können meist mit leichten Einschränkungen sprechen, alltägliche Verrichtungen relativ selbstständig erledigen und einfachen praktischen Tätigkeiten nachgehen. Hier liegen relativ selten erkennbare körperliche Ursachen für die Intelligenzminderung vor. Bei mittelgradiger (IQ ca. 35 - 49) oder schwerer (IQ ca. 20 - 34) Intelligenzminderung ist die Sprache deutlich schlechter entwickelt, ebenso wie die Selbstständigkeit im Alltag und motorische Fähigkeiten. Einige Betroffene brauchen lebenslang Unterstützung. Bei schwerster Intelligenzminderung (IQ < 20) sind die Betroffenen maximal eingeschränkt, sie erlangen kaum sprachliche Fähigkeiten oder Handlungskompetenzen. Je schwerer eine Intelligenzminderung ist, desto häufiger treten begleitende körperliche Symptome wie Störungen der Sinnesfunktionen, epileptische Anfälle u. ä. auf. Außerdem findet sich für schwerere Formen der Intelligenzminderung häufiger eine organische Ursache (z. B. Chromosomenfehler, frühkindliche Mangelerscheinungen) als für leichtere Formen. [zurück] |